Kindersitz

Kindersitze gehören zum Insassenrückhaltesystem eines Fahrzeugs. Nach §21 der StvO dürfen Kinder, die unter 12 Jahren alt und kleiner als 150 Zentimeter sind, in einem Pkw nur in speziellen Kindersitzen transportiert werden. Diese Sitze sind dem kleineren Körperbau von Kindern angepasst und verfügen über spezielle Fünf- oder Sechspunktgurte. Sie müssen amtlich genehmigt und gemäß der Herstellerverordnung ECE 44/03 geprüft sein.

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