Kfz-Haftpflichtversicherung
In Deutschland ist jeder Fahrzeughalter gesetzlich dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschliessen, um beispielsweise bei einem Autounfall die Schadensersatzansprüche eines Dritten, die diesem durch das Fahrzeug entstanden sind, abzudecken. Es haftet nicht nur der unfallverursachende Fahrer, sondern auch der Halter des betreffenden Fahrzeugs, selbst wenn bei diesem kein eigenes Verschulden vorliegt. Folgende Schäden werden bis zu einer vorher vereinbarten Versicherungssumme abgedeckt: Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und immaterielle Schäden, wie beispielsweise Schmerzensgeld.











