Höchsthaftungsgrenzen
Die Höchsthaftungsgrenzen sind für Fahrzeughalter nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) festgelegt. Die Schadenersatzpflicht beträgt demnach für:
- Personenschäden: 600.000 Euro pro Person bzw. maximal 36.000 Euro Rente jährlich ab zwei Geschädigten: 3.000.000 Euro bzw. 180.000 Euro Rente Jährlich
- Sachschäden: 100.000 Euro











