Hauptfälligkeit

Als Hauptfälligkeit wird der Stichtag bezeichnet, an dem der Versicherungsschutz einer Versicherung in Kraft tritt. Die Hauptfälligkeit muss bei einem Versicherungswechsel insofern berücksichtigt werden, als dass die Kündigung der bisherigen Versicherung einen Monat vor der Hauptfälligkeit eingereicht werden muss. Dadurch kann eine unbeabsichtigte Doppelversicherung vermieden werden.

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