Handyverbot

Am 1. Februar 2001 trat mit der Neuregelung des Paragraphen 23 1a der StvO in Deutschland ein striktes Handyverbot in Kraft. Die Benutzung eines Mobiltelefons am Steuer ist verboten, es sei denn, es wird per Freisprecheinrichtung telefoniert. Laut Gesetz muss der Autofahrer beide Hände zur Bedienung des Fahrzeugs frei haben. Das Verbot gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht oder der Motor abgeschaltet ist. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister bestraft.

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