Halter
Der Halter eines Kraftfahrzeuges ist die Person oder Firma, die im Fahrzeugschein, bzw. im Teil I der seit 2005 geltenden Zulassungsbescheinigung, eingetragen ist.
Der Halter eines Kraftfahrzeuges ist die Person oder Firma, die im Fahrzeugschein, bzw. im Teil I der seit 2005 geltenden Zulassungsbescheinigung, eingetragen ist.