Haftung bei Probefahrt ? worauf Sie achten sollten

Haftung bei Probefahrt – Risiken und Nebenwirkungen

Sollte man von einem Arzt Medikamente verschrieben bekommen, so ist man als Patient verpflichtet, sich über die Risiken und Nebenwirkungen zu informieren. Genau dies gilt auch für eine Probefahrt mit einem Fahrzeug. Denn auch beim Autoverkauf oder beim Autokauf haben beide Vertragsparteien gewisse Risiken. Es ist das Risiko von einem Unfallschaden bei der Probefahrt. Deswegen müssen sowohl der Interessent als auch der Händler einige Dinge bei einer Probefahrt beachten. Die Haftung bei Probefahrt sollte somit im Vorfeld geklärt werden. Es gilt, sich für den ungünstigsten Fall vorzubereiten – einen Unfall oder der Diebstahl des Fahrzeuges.

Haftung bei Probefahrt – wer haftet im Schadensfall?

Bei einer Probefahrt ist die wichtigste Frage, wer im Schadensfall haftet. Sollte man eine Probefahrt bei einem offiziellen Händler machen, so sind die Fahrzeuge dort immer angemeldet oder haben ein rotes Versicherungskennzeichen. Dies ist eine Absicherung im Falle eines Unfalls. Sollten während der Probefahrt Schäden an anderen Autos oder Personen verursacht werden, greift die Haftpflichtversicherung des Händlers. Auch das Auto selbst fällt mit unter diesen Versicherungsschutz. Anders ist es, wenn Sie eine Probefahrt mit einem privaten Fahrzeug machen. In diesem Fall sollten Sie immer vorab prüfen, ob das Fahrzeug auch angemeldet ist. Andernfalls haften Sie selbst bei einem entstandenen Schaden.

Haftung bei einer Probefahrt beim Privatverkauf

Wenn man eine Probefahrt mit einem privaten Fahrzeug macht und das Fahrzeug angemeldet und versichert ist, ist man durch die Versicherung geschützt. Lediglich bei grob fahrlässigem Verhalten oder bei Alkohol wird der Fahrzeugführer zur Kasse gebeten. Für die Sicherheit bezüglich der „Haftung bei Probefahrt“ ist es für den Verkäufer zudem wichtig, vorher festzustellen, ob der Interessent seinen Ausweis und den Führerschein dabei hat. Ist beides nicht der Fall, sollte der Verkäufer die Probefahrt verweigern, da die Versicherung für solche Fälle keine Haftung bei Probefahrt übernimmt.

Weiterführende Links:

  • SparkassenDirekt Versicherung
  • R+V 24
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