Haftung bei Mitfahrgelegenheit ? was passiert im Fall eines Unfalls?
Haftung bei Mitfahrgelegenheit – Mitfahrgelegenheiten erfreuen sich zunehmender Beliebtheit
In Zeiten stetig steigender Spritpreise erfreuen sich Mitfahrzentralen und -gelegenheiten wachsender Beliebtheit. Jedoch birgt die Fahrt mit einem Fremden, in einem nicht bekannten Auto auch immer ein gewisses Risiko. Sich einfach vertrauensvoll bei einem Unbekannten ins Auto zu setzen kann unter Umständen teuer werden, mahnen Fachleute. Wichtig ist, dass die Mitfahrgelegenheit eine private und nicht eine kommerzielle, gewinnorientierte Einrichtung ist. Denn in diesem Fall benötige der Fahrer einen sogenannten Personenbeförderungsschein. Fährt der Mitfahrer wissentlich in einem solchen Fahrzeug mit, so ist es fraglich wer die Haftung bei Mitfahrgelegenheit übernimmt. Im schlimmsten Fall kann man unter Umständen auf den Kosten für seine eigene Behandlung im Falle eines Unfalls sitzen bleiben.
Haftung bei Mitfahrgelegenheit – die private Mitfahrgelegenheit
Als Mitfahrer bei einer privaten Mitfahrgelegenheit sind Sie im Falle eines Unfalls über die Haftpflicht-/Sozialversicherung versichert. Für eine Fahrgemeinschaft muss keine extra Insassenversicherung abgeschlossen werden. Dabei spielt es keine Rolle ob es eine Fahrt zur Arbeitsstelle oder eine Privatfahrt war. Sollte sich ein Unfall ereignen und es handelt sich um keine kommerzielle Fahrt, so ist die Haftung klar geregelt. Die Haftung bei Mitfahrgelegenheit übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Fahrers. Diese kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf. Darunter fallen dann auch Schmerzensgelder.
Haftung bei Mitfahrgelegenheit – Unfall verursacht und dennoch nicht schuldig?
Es gibt jedoch auch Fälle, bei denen der Fahrzeugführer den Unfall verschuldet hat, dafür aber eigentlich nichts kann. Ein solcher Fall wäre zum Beispiel ein geplatzter Autoreife oder ein Herzinfarkt des Fahrers. Wer übernimmt dann die Haftung bei Mitfahrgelegenheit? Auch hier gibt es eine klare Regelung. Seit der Reform des Schadenersatzrechts im Jahr 2002 zahlt die eigene Haftpflichtversicherung dann auch. Sie sehen also, dass die Haftung bei Mitfahrgelegenheit klar geregelt ist und können somit beruhigt mitfahren.











