Grünes Nummernschild

Als grünes Nummernschild wird ein Kfz-Kennzeichen mit grünen Buchstaben auf weißem Grund bezeichnet. Das grüne Nummernschild wird an steuerbefreite Fahrzeuge vergeben. Dazu gehören zum Beispiel landwirtschaftliche Fahrzeuge, Fahrzeuge von gemeinnützigen Organisationen, Schaustellerfahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, aber auch Anhänger, die zum Beispiel für Wasserfahrzeuge oder Tiere genutzt werden. Steuerfreiheit wird für einen Lastanhänger gewährt, wenn für das Zugfahrzeug eine erhöhte Kfz-Steuer gezahlt werden muss. Gesetzlich ist die Vergabe grüner Nummernschilder nach § 18 StVZO geregelt.

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