Grüne-Karte-System
Das Grüne-Karte-System ging aus einer UNO-Empfehlung aus dem Jahr 1949 hervor. Ziel dieser Empfehlung war es, den Verkehrsopferschutz im grenzüberschreitenden Autoverkehr in Europa zu verbessern und den grenzüberschreitenden Autoverkehr im allgemeinen zu vereinfachen. Da sich die Kfz-Haftpflichtversicherungsregelungen je nach Land sehr unterschieden, wurde nach dem Vorbild der skandinavischen Länder ein einheitliches Versicherungszertifikat, die Grüne Karte, erschaffen. In jedem Mitgliedsland wurde ein nationales Grüne-Karte-Büro gegründet, das die Abwicklung von Schadensfällen durch ausländische Fahrzeuge im eigenen Land unterstützt. Dem ursprünglichen Grüne-Karte-System gehörten 13 Mitglieder an, heute sind es 44 Länder. Alle Grüne-Karte-Büros sind in der Dachorganisation Council of Bureaux (www.cobx.org) mit Sitz in London organisiert.











