Grüne Karte

Die Grüne Karte (auch Grüne Versicherungskarte genannt) dient bei Auslandsfahrten als internationaler Nachweis einer bestehenden deutschen Kfz-Haftpflichtversicherung und enthält Daten über Fahrzeug, Fahrzeughalter und Versicherung. Innerhalb der EU gilt seit 2003 das so genannte Kennzeichenabkommen, d.h. die Grüne Karte ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Polizei und ADAC empfehlen dennoch, die Karte bei Auslandsfahrten mitzuführen, denn sie kann bei einem Unfall die Schadensersatz- abwicklung erleichtern. In einigen europäischen Ländern ist Mitführung der Grünen Karte bei der Einreise vorgeschrieben.

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