Grobe Fahrlässigkeit

Als grobe Fahrlässigkeit wird im Zivilrecht die ungewöhnlich hohe Vernachlässigung der Sorgfalt bezeichnet, die die Schädigung einer Person oder einer Sache zur Folge hat. Kfz-Kaskoversicherer können Leistungen für einen Versicherungsfall kürzen oder ganz verweigern, wenn der Versicherungsfall aufgrund grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers oder des berechtigten Fahrers entstanden ist. Häufig beschränken sich Kasko-Versicherer jedoch darauf, diese Klausel nur in Fällen, die im Zusammenhang mit Trunkenheit, Drogenmissbrauch oder der grob fahrlässigen Ermöglichung eines Fahrzeugdiebstahls stehen, anzuwenden.

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