Grenzversicherung

Die Grenzversicherung ist eine Haftpflichtversicherung, die von Kraftfahrern abgeschlossen werden muss: - deren Fahrzeug nicht in einem EU-Staat versichert ist und - die nicht über die Grüne Versicherungskarte verfügen Die Grenzversicherung gilt für alle EU-Staaten und die Schweiz. Die Regelungen über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung von Fahrzeugführern aus Nicht-EU-Staaten ist nach § 4 KfzHpfIDV bzw. der "Verordnung zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 24. April 1972 betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung und der Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht" geregelt.

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