Glasschaden

Glasschäden werden in einer Teilkaskoversicherung mit abgedeckt. Manche Versicherungsgesellschaften beschränken allerdings ihre Haftung oder berechnen eine gewisse Selbstbeteiligung. Ob im Falle eines Kaskoschadens alle Glasschäden übernommen werden, geht aus den Bedingungen des individuellen Vertrags hervor.

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