Gefahrenklassen bei Unfallversicherungen

In der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Gefahrenklasse eine Einstufung, die das Unfallsrisiko in dem jeweiligen Gewerbezweig bewertet. Bei beruflichen Fahrzeughaltern ist die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BGF), der Unfallversicherungsträger für das straßengebundene Verkehrsgewerbe, den Flugverkehr, der Binnenschifffahrt und die jeweils artverwandten Unternehmen, für die Einstufung in die entsprechende Gefahrenklasse zuständig. Die BGF teilt ihre Mitgliedsunternehmen in 15 verschiedene Gefahrenklassen ein. Bei dem strassengebundenen Verkehrsgewerbe, wie zum Beispiel Taxi- und Busfahrern, Abschleppwagen- oder Krankentransportfahrern, werden die Gewerbezweige Güterkraftverkehr, Kraftwagenspedition, Abschleppdienst, Autokranunternehmen, genehmigungsfreier Güterkraftverkehr und Kfz-Überführung besonders hoch eingestuft.

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