Garantieversicherung
Eine Garantieversicherung versichert den Käufer eines Neu- oder Gebrauchtwagens gegen eventuell anfallende Reparaturkosten nach Ablauf der gesetzlichen Garantiefrist. Viele Hersteller bieten bei Neuwagen oft nur eine Garantie von bis zu einem Jahr, Reparaturkosten, die danach anfallen, müssen im allgemeinen vom Käufer getragen werden. Bei Gebrauchtwagen, die von privat an privat verkauft werden, gibt es oft überhaupt keine Gewährleistung. Eine Garantieversicherung kann sowohl für Neuwagen als auch Gebrauchtfahrzeuge abgeschlossen werden und gilt im allgemeinen für ein Jahr. Bei Erreichen einer gewissen Gesamtkilometerzahl kann die Versicherungspolice jedoch auch vorzeitig enden.











