GAP-Deckung

Eine optionale Versicherungserweiterung die für geleaste Fahrzeuge relevant ist. Laut Vertrag hat das Fahrzeug einen festen Abrechnungswert. Wenn das Fahrzeug gestohlen wird, oder einen wirtschaftlichen Totalschaden erleidet, wird dieser Betrag trotzdem fällig. Bei Diebstahl oder Totalschaden leisten die Versicherer bis zum Wiederbeschaffungswert. Wenn dieser unter dem Abrechnungswert liegt, kann mithilfe der GAP-Deckung die resultierende Differenz überbrückt werden.

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