Führerscheinregelung

Die Führerscheinregelung nimmt Bezug auf die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse 1/2. Diese Einstufung kann erfolgen, wenn der Versicherungsnehmer seit drei Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis für PKW oder Motorrad ist. Die Fahrerlaubnis muss in diesem Fall von einem EG-Mitgliedsstaat ausgestellt worden sein.

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