Folgeprämienverzug

Als Folgeprämien werden alle Prämienzahlungen bezeichnet, die nach der Erstprämie fällig werden. Bei Nichtzahlung hat Ihre Versicherungsgesellschaft die Möglichkeit eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen. Schon bei Beginn der Frist kann der Versicherer das bestehende Versicherungsverhältnis ordentlich kündigen, nach Verstreichen der Frist auch fristlos. Wenn die Nachfrist abgelaufen ist, hat der Versicherungsnehmer keinerlei Ansprüche auf Schadenregulierung seitens der Versicherungsgesellschaft.

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