Feinstaubverordnung
Die deutsche Feinstaubverordnung (in der Langform: Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge) trat März 2007 in Kraft und soll die Feinstaubemissionen von motorisierten Personen- oder Güterfahrzeugen (Pkw und Lkw) regeln, bzw. mindern. Die Feinstaubverordnung basiert u.a. auf dem Bundes-Immissionsgesetz und sieht die Einordnung von Kraftfahrzeugen in vier Schadstoffgruppen vor. Dementsprechend gibt es vier verschiedenfarbige Umweltplaketten, die den jeweiligen Emissionsgrad des Fahrzeugs kennzeichnen. Im Rahmen der Feinstaubverordnung haben viele deutsche Städte in dicht befahrenen Innenstadtbereichen so genannte Umweltzonen eingerichtet. Diese Umweltzonen dürfen nur von Fahrzeugen, die eine Umweltplakette mit sich führen, befahren werden.











