Fahrzeugteile
Fahrzeugteile sind in der Kaskoversicherung nur teilweise mitversichert. Welche Fahrzeugteile versichert, versicherbar oder nicht versicherbar sind, ist in § 12 (1) AKB geregelt. Dem Versicherungsvertrag ist eine Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile beigelegt. Ohne Zusatzbeiträge sind Serienaus- stattungen, die fest am oder im Fahrzeug verbaut sind versichert. Nicht versicherbar sind Sachen, die im versicherten Fahrzeug befördert werden. Gegen eine Beitragszuschlag ist zum Beispiel Panzerglas oder ein fest eingebautes Autotelefon mit Antenne versichert.











