Der Fahrzeugschein enthält alle die für die Zulassung und Kontrolle des Fahrzeugs notwendigen Daten, sowie Informationen über den Fahrzeughalter, und muss ständig mitgeführt werden. Seit der EU-weiten Vereinheitlichung der Fahrzeugdokumente, die am 1.10.2005 in Kraft trat, wird der Fahrzeugschein durch Teil I der neuen Zulassungsbescheinigung ersetzt.