Fahrzeugrückholung
Für den Fall, dass das Fahrzeug nach einem Diebstahl an einem anderen Ort wieder aufgefunden wird, hat der Halter die Möglichkeit das Fahrzeug selbst abzuholen. In diesem Fall übernimmt die Versicherungs- gesellschaft in der Regel die Kosten für eine Bahnfahrkarte, abhängig von der Entfernung, erster oder zweiter Klasse. Welche Entfernung dem Versicherer als Bemessungsgrundlage dient, variiert dabei zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften.











