Fahrtzweck

Der Fahrtzweck eines zu versichernden Fahrzeugs kann im Versicherungsvertrag angeben werden. Einige Kfz-Versicherer gewähren für bestimmte Angaben über den Fahrtzweck einen Nachlass. Fahrtzweck kann zum Beispiel sein: Freizeit, Kundendienst oder soziale Zwecke. Ohne Angabe des Fahrtzwecks ordnen Kfz-Versicherer den Versicherungsnehmer häufig in die für diesen unvorteilhafteste Gruppe ein.

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