Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Die deutsche Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (in der Langform: Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr) gehört zum Regelwerk des Verkehrsrechts und trat am 1. Januar 1999 in Kraft. Sie ersetzt Teil A der StvO und regelt unter anderem die Bestimmungen für die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, das Erteilen, Einschränken und Entziehen der Fahrerlaubnis, den Katalog der Bussgeldahndungen für Verstösse gegen die FeV, die medizinisch-psychologische Untersuchung und das Punktesystem im Verkehrszentralregister (VZR).











