Fahranfänger

Fahranfänger werden von Kfz-Versicherern zunächst in die teuerste Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft, die einen Beitragssatz von durchschnittlich 230 Prozent bedeutet. Unter bestimmten Umständen können Fahranfänger jedoch auch in höhere und somit günstigere SF-Klassen eingestuft werden. Die Einstufung in die SF-Klasse 1/2 ist möglich, wenn die Eltern das Fahrzeug des Fahranfängers als Zweitwagen versichern. Möchte der Fahranfänger selbst einen Versicherungsvertrag abschließen, kann der Hinweis, dass die Eltern bereits ein Fahrzeug versichert haben, ebenfalls die Einstufung in die SF-Klasse 1/2 nach sich ziehen. Die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining ermöglicht unter Umständen auch die Einstufung in die SF-Klasse 1/2.

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