Erstprämienverzug

Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages erhält der Versicherungsnehmer Police und Beitragsrechnung, die er sofort bezahlen muss. Wird die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer entweder die Prämie gerichtlich einfordern oder vom Vertrag zurücktreten. Rücktrittsmöglichkeiten sind eine ausdrückliche Rücktrittserklärung oder drei Monate untätig zu bleiben, so dass der Vertrag automatisch verfällt. Im Schadensfall ist der Versicherer leistungsfrei, wenn bei Schadeneintritt die Erstprämie noch nicht entrichtet ist. Die Erstprämie ist im Versicherungsvertragsgesetz (§ 38 VVG) festgelegt.

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