Erstbesitzerrabatt
Der Erstbesitzerrabatt wird gewährt, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug als Erstbesitzer erworben hat. Abhängig vom Alter des Fahrzeugs wird die Beitragshöhe bestimmt.
Der Erstbesitzerrabatt wird gewährt, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug als Erstbesitzer erworben hat. Abhängig vom Alter des Fahrzeugs wird die Beitragshöhe bestimmt.