Elementarschaden
Als Elementarschaden wird ein Schaden bezeichnet, der durch Elementarereignisse entstanden ist. Ein Elementarschaden kann zum Beispiel durch Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, einen Erdrutsch oder einen Vulkanausbruch entstehen. Gemäß § 12 Absatz 1 I. (d) AKB ist ein Elementarschaden im Rahmen einer Teilkaskoversicherung gedeckt, falls dieser durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung verursacht wurde. Einige Versicherungen bieten eine Erweiterung des Versicherungsschutzes an, die zum Beispiel auch Schnee- und Gerölllawinen mit einbezieht.











