Elementarereignisse

Elementarereignisse wie Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung sind durch die Teilkasko- versicherung gedeckt. Entscheidend für die Erbringung einer Versicherungsleistung bei einem Schaden durch Elementarereignisse ist, dass diese unmittelbar auf das Fahrzeug eingewirkt haben. Wetterbedingte Unfälle sind nicht durch die Teilkaskoversicherung versichert. Um sich gegen Schäden dieser Art abzusichern, muss eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden.

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