Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist ein Verfahren, dass seit März 2008 die Deckungskarte bzw. Doppelkarte ersetzt, mit der gegenüber der Kfz-Zulassungsbehörde bisher die Absicht bestätigt wurde, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Statt der Deckungs- oder Doppelkarte wird der Zulassungsbehörde nun eine siebenstellige Zahlen- und Buchstabenkombination vorgelegt, die so genannte Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB-Nummer). Die eVB-Nummer wird vom Haftpflichtversicherer ausgegeben. Anhand der eVB-Nummer kann der Sachbearbeiter in der Zulassungsbehörde die elektronische Versicherungsbestätigung eines Versicherungsunternehmens für einen Fahrzeughalter in einer zentralen Datenbank abrufen.