Einzelfahrerrabatt
Der Einzelfahrerrabatt wird von vielen Kfz-Versicherungen gewährt, wenn der Versicherungsnehmer erklärt, dass er der Einzige ist, der das Fahrzeug führt. Verstößt der Versicherungsnehmer gegen diese Bedingung und tritt ein Schadenfall ein, so wird der Schaden zwar ersetzt, gleichzeitig können jedoch hohe Vertragsstrafen auferlegt werden. Umgangen werden kann diese Situation, indem der Versicherung rechtzeitig mitgeteilt wird, dass ein weiterer Fahrer das Fahrzeug nutzen wird. Im Notfall, zum Beispiel bei einer Fahrt ins Krankenhaus oder zum Arzt sowie für Probefahrten von Werkstattmitarbeitern gilt die Bedingung, die für den Einzelfahrerrabatt erfüllt werden muss, nicht.











