Einlösungsbeitrag

Als Einlösungsbeitrag wird die Versicherungsprämie bezeichnet, die als erste nach Vertragsabschluss vom Versicherungsunternehmen eingefordert wird. Der Versicherungsschutz beginnt erst mit Eingang des Einlösungsbeitrags. Deshalb kommt der Zahlung der ersten Versicherungsprämie eine besondere Bedeutung zu.

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