Ehegattenregelung

Die Ehegattenregelung ermöglicht es, Fahrzeuginhabern, die erstmalig ein Fahrzeug versichern möchten, in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft zu werden, falls der/die Ehegatte/in Halter/in eines zugelassenen Fahrzeuges ist. Das bereits versicherte Fahrzeug muss mindestens in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft sein. Der Versicherungsnehmer, der von der Ehegattenregelung profitieren möchte, muss seit mindestens einem Jahr über einen Führerschein verfügen, der in einem EG-Mitgliedsstaat erworben wurde.

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