Doppelversicherung

Eine Doppelversicherung liegt vor, wenn über das selbe Risiko bei verschiedenen Versicherungsgesell- schaften Versicherungsverträge bestehen und die erlösbaren Versicherungssummen den Versicherungswert übersteigen. Die Doppelversicherung ist rechtlich unter bestimmten Bedingungen möglich. Diese sind in
§ 59 ff des Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Der Versicherungsnehmer muss die verschiedenen Versicherer über die Doppel- bzw. Mehrfachversicherung informieren. Dadurch soll verhindert werden, dass der Versicherungsnehmer im Schadenfall eine doppelte oder mehrfache Entschädigung kassiert. Bei einer Doppel- oder Mehrfachversicherung übernimmt jede Versicherungsgesellschaft im Schadenfall einen Teil der Versicherungsleistung. Entsteht eine Doppel- oder Mehrfachversicherung dadurch, dass der Versicherungswert gesunken ist oder weil der Versicherungsnehmer sich nicht im Klaren über die zusätzliche Versicherung war, kann er den zuletzt geschlossenen Vertrag auflösen oder die Herabsetzung der Versicherungssumme verlangen (s. §§ 59, 60 VVG).

Mehr zum Thema Kfz:

  • SparkassenDirekt Versicherung
  • R+V 24
  • Hannoversche Direkt
  • Europa Versicherung
  • Direct Line
  • DBV
  • DA Direkt
  • AXA
  • Allsecur
  • Admiral Direkt