Direktregulierung
Im Normalfall haftet die Haftpflichtversicherung der Person, die den Schaden generiert hat. Um jedoch die Zeit der Regulierung zu verringern, kann die eigene Versicherung die Regulierung zunächst selbst übernehmen, und sich später die ausstehende Summe von der Gegenseite einfordern. Bei Unfällen außerhalb von Deutschland kann der Regulierungsprozess mithilfe dieser Möglichkeit unter Umständen entscheidend beschleunigt werden.











