Direktanspruch

Direktanspruch ist die Kurzbezeichnung für das Recht eines Geschädigten, Schadenersatzansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalls direkt gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers geltend zu machen und einzuklagen. Gesetzlich ist der Direktanspruch im Pflichtversicherungsgesetz geregelt. Ist der Schädiger nicht versichert, kann der Geschädigte nur gegen diesen, nicht gegen eine Versicherungs- gesellschaft Schadenersatzansprüche geltend machen. Erfolgt durch den Schädiger keine adäquate Entschädigung, kann die Verkehrsopferhilfe (VOH) weiterhelfen.

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