Diebstahlersatz

Unter dem Punkt Diebstahlersatz ist im Versicherungsvertrag geregelt, innerhalb welchen Zeitraums der Versicherungsnehmer ein gestohlenes Fahrzeug, das wiedergefunden wurde, zurücknehmen muss. Die Frist liegt in der Regel zwischen zwei bis vier Wochen. Wird das Auto in diesem Zeitraum gefunden und zurück gegeben, hat der Versicherungsnehmer keinen Anspruch auf Diebstahlersatz.

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