Deckungszusage
Die Deckungszusage stellt eine vorläufige Vereinbarung zwischen einem Versicherungsunternehmen und einem potentiellen Versicherungsnehmer über das Bestehung eines Versicherungsschutzes dar. Kfz-Haftpflichtversicherer erteilen die Deckungszusage aufgrund der Interessenbekundung eines potentiellen Versicherungsnehmers noch vor Zustandekommen eines Versicherungsvertrages. Seit März 2008 wird Fahrzeughaltern die Deckungszusage von Versicherern durch die Aushändigung einer Versicherungsbestätigungs-Nummer erteilt. Diese dient bei der Kfz-Zulassungsbehörde als Nachweis dafür, dass der Halter über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügt. Die Deckungszusage stellt einen eigenständigen Vertrag dar, der mit Abschluss eines Versicherungsvertrages aufgelöst wird. Dementsprechend erlischt der Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn die Versicherungsprämie nicht fristgerecht gezahlt wird.











