Deckungssumme / Versicherungssumme

Die Deckungssumme beschreibt den Betrag, bis zu welchem Ihre Versicherung im Schadensfall haftet. Der Gesetzgeber schreibt Mindestdeckungssummen vor, für Personenschäden derzeit 2,5 Millionen Euro, Sachschäden 500.000 Euro und Vermögensschäden 50.000 Euro. Der Versicherungsschutz kann jedoch optional auf 50 bzw. 100 Millionen Euro erweitert werden. Da insbesondere bei Personenschäden die Höhe der Ansprüche schnell und unerwartet sehr hoch werden kann, sind diese Möglichkeiten der Erweiterung grundsätzlich empfehlenswert, um für den Ernstfall abgesichert zu sein.

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