Deckungskarte (früher Doppelkarte)
Wurde im März 2008 durch die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nummer) ersetzt. Das Praktische an der eVB ist, dass bereits zugelassene Fahrzeuge beim Versicherungswechsel mit einer neuen VB-Nummer nicht erneut angemeldet werden müssen. Das erübrigt sich, denn Ihre Daten werden nach Antragstellung an den neuen Versicherer übermittelt und Sie erhalten von diesem einenVersicherungsschein. Die neue Versicherung gibt automatisch eine neue VB-Nummer an die Zulassungsstelle weiter. Die Deckungskarte bzw. Doppelkarte war eine Versicherungsbestätigungskarte, die bei Zulassung eines Fahrzeugs vorgelegt werden musste und als Nachweis über Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung (nach §29 Abs. 1 Straßenverkehrszulassungsordnung - StVZO) galt. Seit dem 1.3.2008 erteilen die Versicherungsgesellschaften statt der Doppelkarte eine elektronische VB. Bis Ende 2008 wird zusätzlich übergangsweise noch eine Bestätigung in Papierform ausgestellt. Ab dem Tag der Zulassung besteht eine vorläufige Deckung, in deren Rahmen der Versicherungsnehmer haftpflichtversichert ist.
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