Deckung
Als Deckung wird die vertragliche Regelung zwischen einer Versicherung und einem Versicherungsnehmer bezeichnet, wonach im Versicherungsfall die Versicherung für den Schaden nach Anspruchsprüfung aufkommt.
Als Deckung wird die vertragliche Regelung zwischen einer Versicherung und einem Versicherungsnehmer bezeichnet, wonach im Versicherungsfall die Versicherung für den Schaden nach Anspruchsprüfung aufkommt.