Culpa in Contrahendo (c.i.c.)
Culpa in Contrahendo (lat.) steht für Verschulden bei Vertragsschluss. Bezeichnet wird hierbei die schuldhafte Verletzung von Pflichten, die im Rahmen eines vorvertraglichen Schuldverhältnisses bestehen.
Culpa in Contrahendo (lat.) steht für Verschulden bei Vertragsschluss. Bezeichnet wird hierbei die schuldhafte Verletzung von Pflichten, die im Rahmen eines vorvertraglichen Schuldverhältnisses bestehen.