Campingfahrzeuge/Wohnmobile
Campingfahrzeuge und Wohnmobile müssen bei der Kfz-Zulassungsbehörde zugelassen werden, wenn sie auf eigener Achse und mit eigenen Antrieb am Verkehr teilnehmen. Kfz-Versicherungen errechnen die Beitragshöhe für diese Campingfahrzeuge und Wohnmobile unter anderem auf der Grundlage der Schadenfreiheitsklasse und des Neupreises. Ein Autoschutzbrief kann für diese Fahrzeuge zugelassen werden, sofern diese ein Gesamtgewicht von 4 Tonnen nicht überschreiten.











