Brandschäden
Brandschäden am Fahrzeug sind durch die Teilkaskoversicherung gedeckt. Im Versicherungswesen werden als Brandschäden nur solche Schäden bezeichnet, die durch Feuer oder Brand entstanden sind. Davon ausgenommen sind folglich Seng- und Schmorschäden. Keine Rolle spielt für den Versicherungsschutz, wo die Brandursache gelegen hat. Am Fahrzeug selbst entstehen Brandschäden in der Regel durch Selbstentzündungen aufgrund eines Kurzschlusses oder einer Selbsterhitzung durch Heißlauf.











