Berufsgruppenrabatt

Die Versicherungsgesellschaften bedenken bestimmte Berufsgruppen mit Rabatten, wenn das Gefahrenrisiko beispielsweise als geringer eingeschätzt wird. Der Nachweis der Zugehörigkeit zu einer der begünstigten Berufgruppen ist notwendig, auch eventuelle Änderungen des Berufstandes müssen dem Versicherer angezeigt werden. Um ein unberechtigtes Ausnutzen der Vergünstigungen zu vermeiden, werden Zuwiderhandlungen vom Versicherer mit Vertragsstrafen belegt.

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