Berechtigter Fahrer

Der berechtigte Fahrer eines versicherten Fahrzeugs ist im Versicherungsvertrag als Fahrer aufgeführt. Übt der berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt eines Unfalls die Verfügungsgewalt über das versicherte Fahrzeug aus, haftet dessen Versicherung bis zur vereinbarten Versicherungssumme für den Schaden. Fügt ein, laut Versicherungsvertrag, unberechtigter Fahrer mit dem versicherten Fahrzeug einem Dritten Schaden zu, muss das Versicherungsunternehmen ebenfalls für den Schaden aufkommen. Nach der Vorleistung kann das Versicherungsunternehmen jedoch eine Rückzahlung vom unberechtigten Fahrer einfordern.

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