Beitragsfreiheit

Beitragsfreiheit kann von einem Kfz-Versicherungsunternehmen bei Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes gewährt werden, wenn das Fahrzeug stillgelegt beziehungsweise außer Betrieb gesetzt wurde. In diesem Fall muss der Versicherungsnehmer folglich keine Versicherungsbeiträge zahlen.

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