Beitragsfreiheit
Beitragsfreiheit kann von einem Kfz-Versicherungsunternehmen bei Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes gewährt werden, wenn das Fahrzeug stillgelegt beziehungsweise außer Betrieb gesetzt wurde. In diesem Fall muss der Versicherungsnehmer folglich keine Versicherungsbeiträge zahlen.











