Beifahrer
Der Beifahrer wird im Rahmen der Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung begrifflich vom Insassen abgegrenzt. Laut der Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) gilt derjenige als Beifahrer, der in einem Arbeitsverhältnis zum Versicherungsnehmer oder dem Fahrzeughalter steht und in diesem Rahmen den berechtigten Fahrer regelmäßig begleitet, um ihn abzulösen oder bei Lade- und Hilfsarbeiten behilflich zu sein.











