Behindertennachlass - Schwerbehindertenrabatt
Ein so genannter Behindertennachlass bzw. Schwerbehindertenrabatt wurde Kfz-Haftpflicht- sowie Kaskoversicherern bis zur Freigabe der Versicherungsbedingungen 1994 durch das Bundesministerium für Wirtschaft vorgeschrieben. Seit 1994 steht es jedem Versicherungsunternehmen frei, einen entsprech- enden Rabatt für Menschen mit Behinderung zu gewähren. Welche Versicherungen einen Behinderten- nachlass gewähren, muss einzeln überprüft werden.











